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Führerschein Theorie-Prüfung nun alle 5 Jahre!

1. April 2018
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Berlin - Der Bundestag hat die umstrittene 67. Änderungsverordnung zur Regelung verkehrsrechtlicher Vorschriften unerwartet schnell auf den Weg gebracht. Am 05.04.2018 muss nun noch der Bundespräsident Steinmeier unterzeichnen.

Im Gespräch mit Verkehrsminister Scheuer: „In enger Zusammenarbeit mit dem DVR und dem Verkehrsausschuss ist es gelungen die Gesetzesänderung auf den Weg zu bringen. Ich freue mich, dass wir einen Beitrag zur „VISION ZERO“ leisten konnten. Künftig muss jeder Fahrerlaubnisinhaber alle fünf Jahre eine verkürzte Theorieprüfung ablegen. Dies geschieht wie beim Ersterwerb bei den amtlichen Prüfstellen“ (TÜV und DEKRA).

Auf Anfrage erklärte Herr Siefert, Fahrlehrer einer renommierten Fahrschule aus Hockenheim, es gibt Ausnahmen von der Nachprüfung für Personen, die Ihre Fahrprüfung vor dem 01.07.2018 bestanden haben und den Geltungsbereich auf ihren Wohnsitz beschränken lassen (Wohnsitzprinzip). Diese Fahrer dürfen ohne wiederholte Prüfung in ihrer Gemeinde weiter unterwegs sein.

Weiterhin so Siefert: „Wir werden uns kurzfristig auf den neunen Bedarf an Schulungen einstellen. Ziel muss es sein – günstig und mit geringem zeitlichem Aufwand die erfahrenen Fahrer auf den neusten Stand zu bringen.“ Dazu hat die Fahrschule ein kostenfreies Infotelefon 06205 288848 eingerichtet. (weitere Informationen unter www.fahrschul-zentrum.de)

Die Präventionskampagne zur Vermeidung tödlicher oder schwerer Verkehrsunfälle (http://www.dguv.de/de/praevention/visionzero) sei nur mit gezielten Maßnahmen zu erreichen. Umso stolzer sei man seitens der Bundesregierung, diesen Meilenstein nun mit eindeutiger Mehrheit beschlossen zuhaben, so Maas (SPD).

Herr Scheuer, bis wann muss die Theorieprüfung absolviert werden? Mit in Kraft treten zum 01.07.2018 beginnt die Übergangsfrist bis zum 30.06.2023. Bis dato muss jeder Führerscheininhaber diese Theorieprüfung absolvieren.

Welche Kosten werden auf den Führerscheininhaber zukommen? Beim Verkehrsamt wird der Betrag laut Gebührenordnung GO 142 (28,80€) und bei der Prüfstelle die Prüfgebühr (22,49 €) fällig. Es bleibe abzuwarten, ob Fahrschulen einen Auffrischungskurs anbieten werden – welcher jedoch keine Pflicht sei. (rs)